Neue Anforderungen für Buchungsplattformen
Liebe Mitglieder, wir möchten euch über wichtige rechtliche Änderungen informieren, die sich auf die Zusammenarbeit mit Buchungsplattformen auswirken. Gemäß einer neuen EU-Regelung wurden die Aufzeichnungs- und Meldepflichten von Plattformen, die Gäste an Privatzimmervermieter und Vermieter von Ferienwohnungen vermitteln, verschärft.
Dies dient dazu, den Finanzbehörden eine bessere Kontrolle über steuerpflichtige Vermietungsleistungen zu ermöglichen. Infolgedessen wurden im Jahr 2022 innerstaatlich das "Steuertransparenzgesetz" und das "Digitale Plattformen Meldegesetz (DPMG)" beschlossen. Gemäß dem DPMG (Digitale Plattformen Meldegesetz) sind alle Plattformen mit Sitz in einem EU-Staat ab dem 01.01.2023 verpflichtet, eine detaillierte Meldepflicht bis zum 31.01. des Folgejahres zu erfüllen. Verstöße gegen diese Meldepflicht können zu beträchtlichen Verwaltungsstrafen für die betroffenen Plattformen führen.
Eine direkte Auswirkung dieser rechtlichen Änderungen ist, dass die Plattformen nunmehr gegen Jahresende 2023 von Vermietern die Bekanntgabe ihrer Steuernummer und UID-Nummer verlangen. Für Vermieter, die steuerlich geführt sind und Umsätze über der Kleinunternehmergrenze haben, stellt dies in der Regel kein Problem dar. Kleinunternehmer müssen jedoch beachten, dass sie trotz Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung einen Antrag auf Ausstellung einer UID-Nummer beim Finanzamt stellen müssen. Sie müssen der Plattform auch mitteilen, dass sie von der Umsatzsteuer befreit sind, und darauf bestehen, dass auf der Abrechnung der Vermerk "inkl. 10 % MWSt" keinesfalls ausgewiesen wird.
Für Vermieter, die bisher im Vertrauen auf die Kleinunternehmerregelung nicht mit dem Finanzamt in Kontakt getreten sind, könnte die Situation problematisch werden. Wenn sie einen Antrag auf Ausstellung einer UID-Nummer stellen, erhalten sie in der Regel einen Fragebogen, in dem u.a. nach der Dauer der Vermietungstätigkeit gefragt wird. Dies hat zwar keine direkten umsatzsteuerlichen Auswirkungen, könnte jedoch darauf hinweisen, dass eine Einkommensteuer angefallen wäre. In solchen Fällen könnte das Finanzamt Einkommensteuern für die letzten 3 bis 5 Jahre vorschreiben.
Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte unternehmen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
In diesem Zuge bedanken wir uns bei unserem Steuerberater Dr. Perkounigg für die ausführliche Zusammenfassung. Im Zuge eurer Mitgliedschaft steht euch einmal jährlich eine kostenlose Steuerberatung zu. Gerne stellen wir für euch den Kontakt her. Meldet euch hierzu bitte unter