Was muss ich beachten
Hier gibt es alle Infos zur Erhöhung der Aufenthaltsabgabe ab 01. Mai 2025.
Aufgrund zahlreicher Anfragen haben wir uns bei der Abteilung Tourismus des Landes Tirol über die bevorstehenden Änderungen der Tourismusnovelle und die Erhöhung der Aufenthaltsabgabe informiert. Diese Neuerungen, die voraussichtlich ab dem 1. Mai 2025 in Kraft treten, betreffen alle Gastgeber in Tirol und sehen eine Erhöhung der Mindestaufenthaltsabgabe vor.
Was ändert sich?
Ab dem 1. Mai 2025 wird die Aufenthaltsabgabe für alle Gäste, die in Tirol übernachten, auf eine Mindestabgabe von € 2,60 pro Nacht erhöht. Zwar sieht der Gesetzgeber diese Anpassung bereits ab dem 1. Dezember 2024 vor, jedoch gilt für die Tourismusverbände eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2025. Die genaue Umsetzung kann je nach Tourismusregion variieren. Ziel der Anpassung ist es, die Errichtung und den Erhalt infrastruktureller Einrichtungen der Tourismusverbände, wie etwa den öffentlichen Nahverkehr, Rad- und Wanderwege oder Langlaufloipen, zu sichern. Eure Tourismusverbände werden euch rechtzeitig über alle Details informieren, sofern dies nicht bereits geschehen ist.Was bedeutet das für bestehende Buchungen, insbesondere in der kommenden Wintersaison?
Falls die Aufenthaltsabgabe in einem Pauschalpreis (z. B. "All-inclusive-Preis") enthalten ist, könnte es sein, dass die Gäste die Erhöhung der Abgabe nicht sofort bemerken. Deshalb empfehlen wir, die Kurtaxe in den Buchungen separat auszuweisen und darauf hinzuweisen, dass die jeweils gültige Aufenthaltsabgabe zum Zeitpunkt des Aufenthalts gilt. Auf diese Weise können Anpassungen reibungslos an die Gäste weitergegeben werden. Die Abteilung Tourismus empfiehlt, in den Verträgen explizit auf die gültige Nächtigungsabgabe zum Beherbergungszeitpunkt hinzuweisen.
Wichtig: Auch wenn die Aufentahltsabgabe in einem Pauschalpreis enthalten ist, sind die Beherbergungsbetriebe verpflichtet, die neuen Abgabensätze ab dem 1. Mai 2025 abzuführen. Eine Verlängerung der Übergangsfrist über den 1. Mai 2025 hinaus ist nicht möglich.
Was ist zu tun?
Wir empfehlen allen Gastgebern, ihre Verträge und Buchungsbestätigungen dahingehend zu aktualisieren, dass die gültige Kurtaxe zum Zeitpunkt des Aufenthalts klar ausgewiesen wird. Dies schafft Transparenz und beugt möglichen Missverständnissen vor. Bitte kontrolliert auch eure Buchungsplattformen und ändert diese ggf. ab.