liebe vermieterinnen und vermieter!
Im Rahmen der seit 01.01.2023 geltenden Richtlinie im Tiroler Wirtschaftsförderungsprogramm für Tourismus und Regionalität dürfen wir euch wieder über die aktuellen Förderungen für die Privatzimmervermietung informieren. Aufgrund der anhaltenden Teuerung wurden mit der neuen Richtlinie alle Pauschalsätze der Förderprojekte angepasst und erhöht.
Das Land Tirol legt großen Wert darauf, Vermieterinnen und Vermieter in ihrer Tätigkeit zu unterstützen und Wertschätzung zu zeigen. Nicht zuletzt, um die Privatzimmervermietung und weiteren Sinne den Tourismus in unserem Land nachhaltig zu stärken.
Förderbare Maßnahmen der Privatzimmervermietung:
- Verbesserung des Sanitätskomforts
- Umbau von bestehenden Gästezimmern zu Ferienwohnungen
- Komplette Neuausstattung bestehender Gästezimmer und Ferienwohnungen
- Barrierefreiheit in Gästezimmer/Ferienwohnungen
- Errichtung bzw. Einrichtung von Frühstücks- und Aufenthaltsräumen
- Errichtung bzw. Einrichtung von Räumlichkeiten für Ski- und/oder Radsport
- Erstmalige Klassifizierung bzw. Höherklassifizierung
Antragsberechtigt sind Vermieter/Innen von privaten Gästezimmervermietungen oder von maximal drei privaten Ferienwohnungen mit maximal zehn Gästebetten. Eine Kombination ist möglich, solange die für beiden Vermietungsarten geltende Bettenobergrenze nicht überschritten wird. Der Standort der Vermietung muss gleichzeitig der Hauptwohnsitz des Antragstellers sein.
Die wechselseitige Vermietung an Gäste muss seit mindestens zehn Jahren bestehen und mittels Nachweis der Gemeinde bestätigt werden. Die Führung der elektronischen Gästemeldung sowie die Mindestgrößen von 20 m² bei Gästezimmer und 35 m² bei Ferienwohnungen sind nachzuweisen.
Es darf ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass allfällige Förderansuchen vor Projektbeginn bei der Förderstelle beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz per Online-Antrag einzubringen sind.
Unter folgenden Link können Sie für nähere Informationen die gesamte Richtlinie, das Online-Formular und weitere Unterlagen finden:
https://www.tirol.gv.at/buergerservice/e-government/formulare/privatzimmervermietungsfoerderung/
Unsere zuständigen Ansprechpartnerinnen können Sie für weitere Fragen auch gerne direkt kontaktieren:
Frau Annemarie Liebhaber unter der Telefonnummer +43 512 508 3209
Frau Laura Ruef unter der Telefonnummer +43 512 508 3210
oder per Mail