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Was bedeutet das Gesetz für Tourismusbetriebe?


Ab dem 28.06.2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, z. B. Webshops, Buchungsplattformen und Apps. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über 2 Mio. Euro.


Anwendungsbereich

Das BaFG gilt für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden, wie Hardwaresysteme, Kommunikationsgeräte, E-Book-Lesegeräte, elektronische Kommunikationsdienste und Tourismusdienste im elektronischen Geschäftsverkehr.


Wer ist betroffen?

Betroffen sind Unternehmen, die Dienstleistungen im B2C-Bereich online anbieten, wie Webshops, Online-Ticketverkäufe, Buchungsportale sowie Hotels und Gastronomiebetriebe mit Online-Verkauf oder -Buchung. Auch Online-Terminbuchungs-Tools sind betroffen.


Welche Ausnahmen gibt es?

Das BaFG ist nicht anwendbar auf sogenannte Kleinstunternehmen. Das sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter und entweder einen maximalen Jahresumsatz von EUR 2 Mio. oder eine maximale Jahresbilanzsumme von EUR 2 Mio. haben. Auch wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung für das Unternehmen darstellt, kann eine Ausnahme gelten. Diese muss jedoch dokumentiert und gemeldet werden.


Welche Barrierefreiheitsanforderungen gelten für alle Dienstleistungen?

Dienstleistungen müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Behinderung zugänglich sind. Dazu gehören mehrere sensorische Kanäle, verständliche Darstellung und die Bereitstellung in Textformaten. Websites und Apps müssen barrierefrei, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.

Was ist die Barrierefreiheitserklärung?

Unternehmen müssen eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen, die beschreibt, wie die Anforderungen des BaFG erfüllt werden. Diese Erklärung muss für die Dauer des Angebots zugänglich und regelmäßig aktualisiert werden, z.B. über einen eigenen Button auf der Website.


INFOS & DEtails

Weitere Informationen und findest unter: www.wko.at

Beratung:

Einmal jährlich kannst du die kostenlose Internet-Sprechstunde nutzen, bei der dir Mag. Werner Gschwenter von tourismustraining.at bei allen Internet- und Marketing-Themen zur Seite steht. Egal ob Google-Sichtbarkeit, Website-Optimierung oder individuelle Fragen – der Privatvermieter Verband übernimmt die Kosten!

Kontakt

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Privatvermieter Verband Tirol
Mühlweg 2
6401 Inzing
Österreich

Telefonisch erreichbar :+43 5238 22833
Mo – Fr von 08:00 - 11:30 Uhr

bzw. gerne nach terminlicher Vereinbarung

[email protected]
www.alpine-gastgeber.at


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