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Vorteile für uns Privatvermieter


Das neue Jahr bringt spannende Änderungen und Erleichterungen für Privatvermieter und Kleinunternehmer. Hier ein Überblick:


1. Umsatzgrenze steigt auf 55.000 €

Ab dem Jahr 2025 wird die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer von derzeit 35.000 € auf 55.000 € angehoben. Diese Änderung erleichtert die steuerliche Situation vieler Betriebe erheblich. Solange der Jahresumsatz unter dieser Grenze bleibt, können Kleinunternehmer weiterhin die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Das bedeutet: keine Umsatzsteuerpflicht und somit weniger bürokratischer Aufwand. Für Vermieter:innen bedeutet das mehr Zeit für das Wesentliche – ihre Gäste und den Betrieb. Informiere dich rechtzeitig, ob diese Regelung für dich zutrifft und wie du davon profitieren kannst.



2. Höhere Förderungen für Digitalisierung und Beratung

Das Jahr 2025 bietet Kleinst- und Kleinbetrieben neue Chancen durch überarbeitete Förderprogramme. Die Digitalisierungsförderung unterstützt dich beispielsweise bei der Anschaffung neuer Technologien, wie moderner Buchungssysteme oder digitaler Gästeinformationen.
Zusätzlich wurden auch die Beratungsförderungen angepasst: Du kannst jetzt von höheren Zuschüssen profitieren, wenn du Expertenrat einholst – sei es für digitale Transformation, Marketingstrategien oder die Optimierung deines Betriebs. Diese Förderungen helfen dir, zukunftsfit zu bleiben und deinen Betrieb auf die nächste Ebene zu bringen.



3. Neue Kilometergeldregelung ab 2025

Ab 1. Jänner 2025 gelten in Österreich angepasste Kilometergeldsätze:

Pkw, Motorrad, Fahrrad/E-Bike: Einheitlich 0,50 €/km (vorher: Pkw 0,42 €/km, Motorrad 0,24 €/km, Fahrrad/E-Bike 0,38 €/km).
Mitfahrerzuschlag: Erhöhung von 0,05 €/km auf 0,15 €/km.
Weitere Änderungen:

Fahrrad/E-Bike: Kilometergrenze steigt von 1.500 auf 3.000 km pro Jahr.
Pkw/Motorrad: Grenze bleibt bei 30.000 km.
Für Abrechnungen bleibt ein Nachweis (z. B. Fahrtenbuch) verpflichtend. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, die vollen Sätze zu erstatten – Differenzen können steuerlich geltend gemacht werden.



Diese Änderungen schaffen neue Möglichkeiten und entlasten Privatvermieter und Kleinunternehmer. Nutze die Chancen, die sich ab 2025 bieten, und informiere dich über Details, um optimal vorbereitet zu sein!

Kontakt

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Privatvermieter Verband Tirol
Mühlweg 2
6401 Inzing
Österreich

Telefonisch erreichbar :+43 5238 22833
Mo – Fr von 08:30 - 11:30 Uhr

bzw. gerne nach terminlicher Vereinbarung

[email protected]
www.alpine-gastgeber.at


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